Silvester verkauft sich über ein klares Angebot, das früh steht und spät noch gefunden wird. Ende Oktober sollte die Silvesterseite online sein, mit Festpreis pro Person, genau beschriebenem Umfang, Anzahlung bei der Buchung und einer Stornoregel, die der Gast vor dem Bezahlen bestätigt. 2026 fällt Silvester auf einen Donnerstag und Neujahr auf einen Freitag. Damit beginnt ein langes Wochenende, und genau das macht einen Neujahrsbrunch interessant.
Passende Leistung: Restaurant-Marketing München
Der Kalender: Silvester 2026 und das lange Wochenende
Der 31. Dezember 2026 ist ein Donnerstag, der 1. Januar 2027 ein Freitag. In Bayern laufen vom 24. Dezember bis zum 8. Januar die Weihnachtsferien. Zwischen den Jahren entstehen so zwei lange Wochenenden: Heiligabend bis Sonntag und Silvester bis Sonntag, den 3. Januar.
Wann Münchner nach einem Silvesterabend suchen, zeigt Google Trends ziemlich deutlich. Die Kurve für „Silvester München“ steigt ab Oktober langsam an, bleibt bis Mitte Dezember meist unter einem Drittel des Höchstwerts und erreicht ihn jedes Jahr in der letzten Dezemberwoche. Daraus folgen zwei Aufgaben. Die Seite muss früh online gehen, weil Google laut eigener Dokumentation „einige Tage oder mehrere Wochen“ braucht, um eine neue Seite zu crawlen. Und sie muss in der Woche nach Weihnachten noch aktuell sein, wenn die meisten suchen.
Unser Event-Radar rechnet für Silvester mit acht Wochen Vorlauf für Inhalte und fünf Wochen für Anzeigen. Rückwärts gerechnet ergibt das diesen Plan:
| Wann | Was |
|---|---|
| bis Ende Oktober | Format, Preis, Leistungen und Stornoregel festlegen. Silvesterseite online stellen, damit Google sie rechtzeitig findet. |
| Anfang November | Google-Beitrag als Veranstaltung anlegen, Ankündigung auf Instagram, Stammgäste mit Einwilligung per Newsletter informieren. |
| ab 26. November | Anzeigen auf München und Umland, aber nur, wenn noch Plätze frei sind. |
| Anfang Dezember | Sonderöffnungszeiten für den 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie den 1. und 6. Januar im Google-Profil eintragen. |
| 21. bis 30. Dezember | Die heiße Suchwoche: Restplätze offen zeigen, auf der Startseite, in Stories und im Google-Profil. |
| 31. Dezember | Stories aus dem Haus, keine Werbung mehr. |
| 1. Januar | Dank, Bilder vom Abend und entweder der Neujahrsbrunch oder ein klarer Hinweis, dass geschlossen ist. |
Welches Format zu Ihrem Haus passt
Vier Modelle tragen durch den Abend. Jedes zieht ein anderes Publikum an, und keines passt zu jedem Haus.
Festmenü in zwei Durchgängen
Der erste Durchgang beginnt gegen 17:30 Uhr und endet vor halb neun, der zweite startet um 21 Uhr und läuft über Mitternacht. Früh kommen Familien, ältere Gäste und alle, die um Mitternacht woanders sein wollen. Spät kommen die, die den Jahreswechsel am Tisch erleben möchten. Für Häuser mit wenigen Plätzen ist das meist die wirtschaftlichste Lösung, weil jeder Tisch zweimal verkauft wird.
Festmenü mit Party danach
Ein langer Abend zu einem höheren Preis, mit Musik, Platz zum Stehen und einem Team, das bis zum Ende durchhält. Eine Lücke gibt es 2026 dafür in der Stadt: Tollwood bietet auf der Theresienwiese laut muenchen.de keine Silvestergala an, nur die Party ab 19 Uhr. Wer ein gesetztes Menü mit Feier anbietet, hat also weniger Konkurrenz als in anderen Jahren. Sobald Musik läuft und die Feier öffentlich beworben wird, muss sie vorher bei der GEMA angemeldet sein. Wer erst danach meldet, zahlt nach und trägt zusätzliche Kosten.
Barabend mit Ticket
Für Bars ist das Ticket die einfachste Lösung: Eintritt mit Begrüßungsgetränk oder Verzehrguthaben, vorab verkauft. So wissen Sie am 30. Dezember, mit wie vielen Gästen Sie rechnen, und der Abend finanziert sich nicht erst um zwei Uhr nachts.
Normale Karte mit Reservierung
Funktioniert für Nachbarschaftslokale mit treuem Stammpublikum. Unsere ehrliche Einschätzung: An kaum einem Abend sitzen Gäste so lange am selben Tisch, und an kaum einem anderen verlieren Sie mit der normalen Karte so viel Umsatz. Wenn Sie à la carte öffnen, dann mit festen Zeitfenstern.
Preis und Leistung: so beschreiben, dass niemand nachfragen muss
Jede Rückfrage per Telefon oder Direktnachricht kostet Zeit, und jede offene Frage kostet Buchungen. Ein gutes Silvesterangebot beantwortet vorab:
- Beginn und Ende, bei zwei Durchgängen beide Zeiten
- Gänge und Inhalt, mit vegetarischer Alternative und dem Hinweis, wo die Allergene stehen
- was im Preis steckt: Aperitif, Wasser, Weinbegleitung, Mitternachtssekt, Musik
- Preis für Kinder, falls Kinder willkommen sind
- Anzahlung, Stornoregel und bis wann sich die Personenzahl ändern lässt
Rechtlich gilt dabei zweierlei. Erstens: In Speise- und Getränkekarten müssen die Preise laut § 13 der Preisangabenverordnung das Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge enthalten. Ein „Silvesterzuschlag“ oder eine Servicepauschale extra hat auf der Karte nichts zu suchen. Zweitens: Die Allergene im Festmenü müssen Sie angeben, schriftlich in der Karte oder mündlich mit schriftlicher Dokumentation im Haus. So regelt es § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung.
Umsatzsteuer: 7 Prozent auf Speisen, auch um Mitternacht
Speisen in der Gastronomie werden seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft mit 7 Prozent besteuert, Getränke weiter mit 19 Prozent (§ 12 UStG). Die Sonderregel aus dem letzten Jahreswechsel, nach der für die Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 noch 19 Prozent gelten durften, ist erledigt. Für Pauschalangebote aus Speisen und Getränken erlaubt das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025, den Getränkeanteil vereinfacht mit 30 Prozent des Pauschalpreises anzusetzen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Silvesterpaket kostet 150 Euro inklusive Getränken. Mit der 30-Prozent-Regel entfallen 45 Euro auf Getränke (darin 7,18 Euro Umsatzsteuer) und 105 Euro auf Speisen (darin 6,87 Euro). Zusammen sind das 14,05 Euro statt 23,95 Euro, wenn alles mit 19 Prozent versteuert würde. Ob Ihr Paket als solches Kombiangebot gilt, ist eine Auslegungsfrage. Die klärt Ihre Steuerberatung, bevor der Preis veröffentlicht wird.
Anzahlung und Storno: was gilt und was sich bewährt
Eine Anzahlung dürfen Sie verlangen, wenn Sie sie bei der Reservierung vereinbaren. Allgemeine Bedingungen wie eine Stornoregel werden nach § 305 Abs. 2 BGB nur dann Teil des Vertrags, wenn der Gast vor der Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, sie lesen konnte und einverstanden ist. Eine Pauschale für Storno oder Nichterscheinen darf außerdem den üblicherweise zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Gast muss ausdrücklich nachweisen dürfen, dass Ihnen weniger oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Ein Satz wie „Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen unbenommen“ gehört deshalb in jede Stornoregel. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Für Ihre Formulierung fragen Sie am besten Ihre Anwältin, Ihren Anwalt oder die IHK.
Dass eine angekündigte Gebühr vor allem erzieht, zeigt ein Münchner Beispiel aus dem IHK-Magazin: Das Restaurant „Das Maria“ fragt bei der Reservierung die Kreditkarte ab und weist auf 35 Euro No-Show-Gebühr hin. Eingezogen werden musste sie laut Inhaberin seit der Einführung nur zweimal, weil die Gäste jetzt rechtzeitig absagen.
Unsere Empfehlung für den Silvesterabend: Bei Menü plus Party die volle Vorauszahlung, beim reinen Menü eine Anzahlung von etwa der Hälfte. Kostenlos stornieren bis zu einem festen Datum Mitte Dezember, danach nicht mehr. Und als freundlicher Ausweg darf der Gast seinen Platz jederzeit an jemand anderen weitergeben. Das verhindert leere Stühle und erspart Ihnen Diskussionen am 30. Dezember.
Technisch lässt sich das mit Reservierungssystemen lösen. resmio etwa bietet Vorkasse bei der Buchung oder eine hinterlegte Ausfallgebühr, die nur bei Verstoß gegen die Stornoregel eingezogen wird, auf Wunsch nur für bestimmte Tage wie den 31. Dezember. Wichtig ist, dass der Gast die Bedingungen vor der Zahlung sieht und bestätigt, nicht erst in der Bestätigungsmail. Und falls auf Ihrer Website oder in Ihrem Google-Profil noch ein Quandoo-Link steht: Quandoo hat den Betrieb eingestellt, der Link führt ins Leere.
Wo Gäste Ihr Silvesterangebot finden
Auf Ihrer Website
Eine eigene Seite „Silvester“ mit Menü, Preis, Zeiten und Buchungslink, von der Startseite aus gut sichtbar verlinkt. Verwenden Sie jedes Jahr dieselbe Adresse und tauschen Sie nur den Inhalt. Dann muss Google die Seite nicht jedes Mal neu entdecken, und gute Platzierungen aus dem Vorjahr bleiben erhalten.
Im Google-Unternehmensprofil
Ein Beitrag vom Typ Veranstaltung mit Start- und Enddatum und Link zur Buchung, dazu die Sonderöffnungszeiten. Google rät in der Hilfe zu Öffnungszeiten, die Zeiten für gesetzliche Feiertage auch dann zu bestätigen, wenn sie den normalen Zeiten entsprechen. Beiträge lassen sich vorausplanen. Schreiben Sie keine Telefonnummer in den Beitragstext: Solche Beiträge lehnt Google laut Hilfe zu Beiträgen unter Umständen ab. Wie das Profil insgesamt gepflegt wird, steht in unserer Anleitung zum Google-Unternehmensprofil.
Auf Instagram
Ein Beitrag mit dem Menü, ein Reel aus der Küche, Stories mit Link zur Buchung und in der letzten Woche ein täglicher Countdown. Das Menü gehört zusätzlich in ein Highlight, damit es nicht nach 24 Stunden verschwindet. Formate und Rhythmus beschreibt unser Leitfaden Instagram für Restaurants.
Bei Stammgästen
Der günstigste Kanal ist die eigene Gästeliste. Werbung per E-Mail braucht allerdings eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG); für Bestandskunden gibt es in Absatz 3 eine eng gefasste Ausnahme. Wer bei jeder Reservierung ein Häkchen für den Newsletter anbietet, hat im nächsten Herbst eine Liste.
Auf Englisch
Eine englische Zeile auf der Silvesterseite und im Google-Beitrag kostet zehn Minuten und erreicht Gäste, die kein Deutsch sprechen.
Was Gäste vor dem Abend wissen wollen
Die Fragen sind jedes Jahr dieselben. Die Antworten gehören deshalb auf die Silvesterseite und in die Bestätigungsmail, zusammen mit Garderobe, Dresscode und der Frage, ob Kinder und Hunde mitkommen dürfen.
Wie lange darf gefeiert werden?
In Bayern gilt sonst eine Sperrzeit von 5 bis 6 Uhr, in der Nacht zum 1. Januar entfällt sie (§ 7 der Bayerischen Gaststättenverordnung). Open End ist also möglich, sofern Ihre Genehmigung keine eigenen Auflagen enthält.
Darf vor der Tür Feuerwerk gezündet werden?
Zum Jahreswechsel 2025/26 waren Raketen und Batterien in der Fußgängerzone zwischen Marienplatz und Stachus von 21 bis 2 Uhr verboten, innerhalb des Mittleren Rings galt ganztägig ein Böllerverbot (Landeshauptstadt München). Die Regeln für 2026/27 veröffentlicht die Stadt meist Ende November. Verlinken Sie dann die städtische Seite, statt die Regeln selbst zu formulieren.
Wie kommen die Gäste nach Hause?
In der Silvesternacht 2025/26 fuhr die U-Bahn laut MVG durchgehend, Nachtbusse und Nachttrams mindestens alle 30 Minuten. Den Fahrplan für 2026/27 gibt die MVG kurz vor Weihnachten bekannt.
Neujahr: der Tag, den viele Häuser verschenken
Der 1. Januar 2027 ist ein Freitag, danach kommt ein Wochenende. Viele Häuser schließen, weil das Team müde ist. Wer öffnet, hat wenig Konkurrenz und ein Publikum, das spät aufsteht, Hunger hat und nicht kochen will. Ein Neujahrsbrunch ab 11 Uhr mit kleiner Karte und festem Preis lässt sich zusammen mit Silvester ankündigen, etwa als Brunch-Gutschein zum Silvestermenü.
Wenn Sie geschlossen haben, sagen Sie es deutlich. Ein Profil, das an Neujahr „geöffnet“ zeigt, schickt Gäste vor die verschlossene Tür, und die schreiben dann eine Bewertung.
Sechs Fehler, die Silvester teuer machen
- Die Silvesterseite geht erst im Dezember online. Bis Google sie gefunden hat, ist die heiße Suchwoche vorbei.
- „Getränke nach Verbrauch“ steht nirgends. Am Ende des Abends gibt es Streit über die Rechnung.
- Keine Anzahlung. Bei Glatteis oder einer Grippewelle bleiben ganze Tische leer.
- Die Sonderöffnungszeiten fehlen im Google-Profil.
- Am 31. Dezember läuft noch Werbung, obwohl das Haus voll ist.
- Niemand fotografiert den Abend.
Den letzten Punkt unterschätzen fast alle. Wer am 31. Dezember zehn gute Bilder macht, vom Menü auf dem Tisch bis zum Team um Mitternacht, hat die Silvesterseite für das nächste Jahr halb fertig, bevor das neue überhaupt angefangen hat.
Häufige Fragen
Quellen & weiterführende Belege
Die in diesem Artikel genannten externen Fakten und Werkzeuge, zum Nachprüfen:
- Weihnachtsferien km.bayern.de
- Dokumentation developers.google.com
- muenchen.de muenchen.de
- GEMA angemeldet gema.de
- § 13 der Preisangabenverordnung gesetze-im-internet.de
- § 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung gesetze-im-internet.de
- § 12 UStG gesetze-im-internet.de
- BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 bundesfinanzministerium.de
- § 305 Abs. 2 BGB gesetze-im-internet.de
- § 309 Nr. 5 BGB gesetze-im-internet.de
- IHK-Magazin ihk-muenchen.de
- resmio resmio.com
- Quandoo hat den Betrieb eingestellt quandoo.de
- Hilfe zu Öffnungszeiten support.google.com
- Hilfe zu Beiträgen support.google.com
- § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gesetze-im-internet.de
- § 7 der Bayerischen Gaststättenverordnung gesetze-bayern.de
- Landeshauptstadt München stadt.muenchen.de
- MVG mvg.de
Brauchen Sie persönliche Beratung?
Wir sind eine Digitalagentur in München mit über 25 betreuten Marken. Schreiben Sie uns zwei Sätze zu Ihrem Vorhaben: Sie bekommen eine ehrliche Antwort per E-Mail.
Anfrage senden →