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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit · Stand: 6. Juli 2026

Unser Anspruch

Diese Website soll für alle Menschen nutzbar sein: mit Tastatur, mit Screenreader, mit reduzierter Bewegung, auf jedem Gerät. Maßstab ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA.

Ehrlich dazu: Als inhabergeführtes Kleinstunternehmen fällt Sorison Media unter Ausnahmen des BFSG. Wir setzen die Anforderungen trotzdem um, freiwillig und vollständig, weil wir barrierefreie Websites auch für unsere Kunden bauen. Diese Seite ist unser eigener Beweis.

Was wir umgesetzt haben

Bekannte Einschränkungen

Wir sagen auch, was noch nicht perfekt ist: Einzelne ältere Blog-Grafiken haben knappe Alternativtexte, die wir laufend verbessern. Die Kalender-Downloads der Tools sind technische Datendateien im ICS-Format, keine formatierten Dokumente. Fällt Ihnen außerdem eine Barriere auf, freuen wir uns über eine Nachricht.

Barriere melden

Schreiben Sie an hello@sorison.de mit dem Betreff „Barriere gefunden". Sie bekommen in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Antwort, und echte Barrieren beheben wir mit Priorität.

Durchsetzungsverfahren

Zuständig für die Überwachung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dorthin wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Angebot gegen die Barrierefreiheitsanforderungen verstößt: Informationen zur MLBF ↗

Wie diese Erklärung entstanden ist

Grundlage ist eine technische Selbstbewertung vom 6. Juli 2026: automatisierte Prüfung aller 47 Seiten auf Beschriftungen, Landmarken, Überschriften-Struktur und Alternativtexte, rechnerische Kontrastprüfung aller Farbpaare sowie manuelle Tastatur-Durchgänge durch die interaktiven Tools. Wir prüfen die Seite bei jedem größeren Update erneut.